Professionelle Beratung bei Vertragsangelegenheiten
Nach einer aktuellen Studie des BVK beschäftigen sich zahlreiche Vermittler, die als Einfirmenvertreter mit Wettbewerbsverbot tätig sind, mit dem Wechsel von der Ausschließlichkeit in die Maklerschaft. Die Gründe sind vielfältig.
Für weitere Informationen fordern Sie jetzt unsere kostenlose Informationsbroschüre zum DOWNLOAD an.
Füllen Sie dazu einfach nachstehendes Formular aus und Sie erhalten in Kürze den Download-Link per E-Mail:
Anwaltskanzlei
FERLING
Rechtsanwälte
Am Brunnerfeld 3
82205 Gilching- +49 89 2020451-0
- Termine nur nach Vereinbarung