FERLING RECHTSANWÄLTE stehen für jahrelange Erfahrung im Vertriebs- und Versicherungsrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz.
Über uns
Wir beraten Handelsvertreter und Versicherungsmakler aber auch führende Finanzdienstleister. Wir sind für unsere Mandanten beratend bei der Vertragsgestaltung und prozessführend bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Ansprüche tätig.
In einem hochspezialisierten Team arbeiten wir für Ihren Erfolg. Vertraulich, sorgfältig, durchsetzungsstark. Es gibt Aufgaben, die komplex sind. Oder besonders sensibel. Aufgaben, bei denen es gilt, maßgeschneiderte und tragfähige Lösungen für Ihren Erfolg zu finden. Dies setzt fundiertes Wissen, einen hohen Grad an Spezialisierung und hohe Anforderungen an die kommunikativen und strategischen Fähigkeiten der beteiligten Rechtsanwälte voraus.
Qualifikation führt zum Erfolg –
Ihre Rechsanwaltskanzlei für Finanzdienstleister
Warum wir für Sie die richtige Anwaltskanzlei im Versicherungsvertriebsrecht sind?
Warum wir für Sie die richtige Anwaltskanzlei im Versicherungs-vertriebsrecht sind?
Nachfolgeregelung
Je nach Studie muss sich ein Drittel bis zur Hälfte der aktuell ca. 46.000 registrierten Makler kurz- oder mittelfristig mit der Unternehmensnachfolge beschäftigen. Erfahrungsgemäß schieben aber viele Makler das Thema Nachfolge buchstäblich auf die lange Bank. Die Gründe sind dabei vielfältig.
Aktuelle news & Presse-beiträge
Stornobekämpfung auch bei widerrufenen Verträgen
Wird ein Versicherungsvertrag während der Stornohaftungszeit beendet, kann der Versicherer Provisionen zurückfordern. Der Handelsvertreter ist aber nur verpflichtet, die nicht ins Verdienen gebrachte Provision zurückzuzahlen, wenn der Vertrag storniert wurde und der Versicherer die
LG Fulda: Keine Provisionsrückforderung bei mangelnder Substantiierung
Das Amtsgericht Fulda hatte in I. Instanz darüber zu entscheiden, ob die vom Versicherer geltend gemachten Provisionsrückforderungen gegen den ausgeschiedenen Vermittler begründet sind, wobei sich der Vortrag des Versicherers im Wesentlichen auf eine tabellarische
Wann Courtagerückforderungen unberechtigt sind
Die Voraussetzungen eines Provisionsrückforderungsanspruchs gegenüber dem Handelsvertreter wurde in den vergangenen Jahren sowohl von den Instanzgerichten als auch dem Bundesgerichtshof diskutiert. Gemäß § 87 Abs. 3 S. 2 in Verbindung mit § 92 Abs.
Michaela Ferling: „Niemand verlässt die finanzielle Sicherheit ohne Not“
Wer in den letzten Wochen und Monaten aktiv Maklergruppen in den sozialen Medien verfolgt, dem fällt auf: Es gibt immer mehr Angebote für Vermittler, um die Ausschließlichkeit zu verlassen. Haben wir es hier mit
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