Wird ein Versicherungsvertrag während der Stornohaftungszeit beendet, kann der Versicherer Provisionen zurückfordern. Der Handelsvertreter ist aber nur verpflichtet, die nicht ins Verdienen gebrachte Provision zurückzuzahlen, wenn der Vertrag storniert wurde und der Versicherer die Stornierung nicht zu vertreten hat. Was aber bedeutet es, die Stornierung nicht zu vertreten zu haben?

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