Wir betreuen Sie in allen Themen rund um das Versicherungsrecht.
Im Versicherungsrecht werden die Rechtsbeziehungen verschiedener Beteiligter geregelt.
Wir betreuen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler in den Bereich des Personen- als auch des Sachversicherungsrechts. Unsere Betreuung bieten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich an.
Die Leistungen sind unter anderem schwerpunktmäßig die Vertretung von Versicherungsnehmern im Berufsunfähigkeit-, Unfall- und Krankenversicherungsrecht, sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich. Ferner vertreten wir Sie über alle Sparten des Sachversicherungsrechts.
Warum wir für Sie die richtige Anwaltskanzlei in sachen Versicherungsrecht sind?
Warum wir für Sie die richtige Anwaltskanzlei im Versicherungsrecht sind?
Aktuelle news & Presse-beiträge
Stornobekämpfung auch bei widerrufenen Verträgen
Wird ein Versicherungsvertrag während der Stornohaftungszeit beendet, kann der Versicherer Provisionen zurückfordern. Der Handelsvertreter ist aber nur verpflichtet, die nicht ins Verdienen gebrachte Provision zurückzuzahlen, wenn der Vertrag storniert wurde und der Versicherer die
LG Fulda: Keine Provisionsrückforderung bei mangelnder Substantiierung
Das Amtsgericht Fulda hatte in I. Instanz darüber zu entscheiden, ob die vom Versicherer geltend gemachten Provisionsrückforderungen gegen den ausgeschiedenen Vermittler begründet sind, wobei sich der Vortrag des Versicherers im Wesentlichen auf eine tabellarische
Wann Courtagerückforderungen unberechtigt sind
Die Voraussetzungen eines Provisionsrückforderungsanspruchs gegenüber dem Handelsvertreter wurde in den vergangenen Jahren sowohl von den Instanzgerichten als auch dem Bundesgerichtshof diskutiert. Gemäß § 87 Abs. 3 S. 2 in Verbindung mit § 92 Abs.
Michaela Ferling: „Niemand verlässt die finanzielle Sicherheit ohne Not“
Wer in den letzten Wochen und Monaten aktiv Maklergruppen in den sozialen Medien verfolgt, dem fällt auf: Es gibt immer mehr Angebote für Vermittler, um die Ausschließlichkeit zu verlassen. Haben wir es hier mit
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